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Die neuen Golfregeln: Das Grün

Auf dem Grün wurde in der Vergangenheit viel Zeit vergeudet. Das soll sich nun ändern. Auch das Grün erhält neben dem Bunker die Regel 13.

Schon im Jahr 2018 war es straflos, wenn sich der Ball oder Ballmarker aus Versehen bewegt hat. Er musste dann nur zurückgelegt werden, egal, wer oder was der Umstand war. Notfalls musste die Stelle geschätzt werden. Ein paar entscheidende Dinge ändern sich nun mit der Regelreform auf dem Grün:

1. Sie dürfen nun auf dem Grün fast alle Schäden ausbessern, wie da sind:
alte Pitchmarken, alte Lochpropfen, Sodenkanten und Kratzer oder Vertiefungen, die von Werkzeugen oder Maschinen der Platzpfleger verursacht wurden.

2. Durch Schuhe verursachte Schäden wie Spikemarken und Kratzer und Dellen, die durch eine Ausrüstung oder einen Flaggenstock verursacht wurden. Ebenfalls ist es Ihnen erlaubt, die Puttlinie (die nun Spiellinie heißt) zu berühren. 

Eine ganz wichtige Entscheidung ist auch die, dass Sie den Flaggenstock nicht herausnehmen müssen. Sie dürfen Ihren Ball putten. Wenn der Ball den Flaggenstock trifft, ist dies straflos. Klemmt der Ball zwischen dem Flaggenstock und Lochrand, gilt er als eingelocht, wenn sich ein Teil des Balls unter der Erdoberfläche befindet. Lässt der Spieler den Flaggenstock bedienen und der Ball trifft den Flaggenstock oder die Person, die den Flaggenstock bedient, ist auch dieses straflos, wenn keine Absicht dahinterstand.

Wenn Ihr Ball auf einem falschen Grün ist, verlangen die Regeln, dass Sie vollständige Erleichterung von dem Grün in Anspruch nehmen müssen. Dazu gehört nunmehr auch der Stand.