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Die Regeländerungen für 2016

Regeländerungen

5. Änderung: Ergänzungen zu Regel 25-2. Eingebetteter Ball

Regel 25-2 erlaubt es, einen Ball, der auf kurz gemähter Fläche in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebettet ist, straflos aufzunehmen, zu reinigen und fallenzulassen. Zwei neue Anmerkungen erklären zukünftig, wann ein Ball als eingebettet gilt und, dass die Spielleitung eine Platzregel einführen darf, die straflose Erleichterung auch für einen im Gelände eingebetteten Ball gewährt. Ein Ball gilt demnach als im Boden eingebettet, wenn der Ball in seinem eigenen Einschlagloch zur Ruhe kommt und ein Teil des Balls unterhalb der Bodenoberfläche ist.

6. Änderung der Ausnahmeregelung 14-3 & Anhang V: Entfernungsmessgeräte erlaubt

Regeländerungen
Tourprofi Henrik Stenson benutzt einen Laser in der Proberunde.

Wenn eine Platzregel die Benutzung von Entfernungsmessgeräten gestattet, war es bislang bereits ein Verstoß gegen Regel 14-3, wenn der Spieler ein Entfernungsmessgerät benutzte, dass darüber hinaus Funktionen enthielt, deren Benutzung nicht erlaubt sind (z.B. Messen von Gefälle, Wind, Temperatur), unabhängig davon, ob diese Funktionen vom Spieler tatsächlich genutzt wurden. Zukünftig liegt nur dann ein Verstoß gegen Regel 14-3 vor, wenn der Spieler das Gerät auch tatsächlich für einen dieser verbotenen Zwecke einsetzt und nicht wenn nur die technische Möglichkeit bestünde dies zu tun.

7. Änderung: Amateurstatut 3-1b. Preisgeld für wohltätige Zwecke

Im Amateurstatut ist unter 3-1 das Spielen um Preisgeld untersagt. Zukünftig wird dies um die Regel 3-1b ergänzt, die Amateurgolfern die Möglichkeit bietet, an Turnieren teilzunehmen, bei denen Preisgeld oder ein entsprechender Gegenwert an eine anerkannte Wohltätigkeitsorganisation gespendet wird. Vorausgesetzt der Veranstalter hat die vorherige Genehmigung beim DGV eingeholt.

8. Änderung: 9-2b(I). Wartefrist; Berufsgolf

Golfspieler, die ihren Amateurstatus verloren haben, können diesen nach Regel 9-2 wieder anerkennen lassen. Dies zieht allerdings Wartefristen nach sich. Bislang galt eine Wartefrist von einem Jahr, bei einer Dauer des Verstoßes unter fünf Jahren. Bei mehr als fünf Jahren betrug die Regel-Wartezeit zwei Jahre. Diese Grenze wird zukünftig auf unter, bzw. über sechs Jahre verschoben. Außerdem wird zukünftig berücksichtigt, ob der Antragsteller umfangreich um Preisgeld gespielt hat, welches Niveau die Wettspiele hatten und mit welchen Ergebnis der Antragsteller an diesen Wettspielen teilgenommen hat.

Mehr Infos gibt’s auch hier.