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Regelfrage: Hast du den Blitz gesehen?

Dauerbrenner bei der derzeitigen Wetterlage ist die Blitzgefahr bei Turnieren, die zu Unterbrechungen führen können. In solchen Fällen kommt es auf das richtige Verhalten von Spieler und Spielleitung an. Wie das aussieht, ist im Folgenden aufgelistet.

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Von Blitz und Donner

Blitz oder nur Donner?

In einem Turnier meint ein Spieler einen Blitz gesehen zu haben und will sein Spiel unterbrechen. Alle anderen Spieler hören zwar Donner, sehen jedoch keine Blitzgefahr. Das Spiel wird auch nicht von der Spielleitung unterbrochen. Trotzdem möchte unser Spieler nicht weiterspielen und geht direkt in das Clubhaus, um die Spielleitung von seiner Entscheidung zu unterrichten. Die Spielleitung nimmt die Aussage des Spielers zur Kenntnis und prüft mit dem Sekretariat über eine Blitz-App die aktuelle Wetterlage. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass für die gesamte Anlage keine Blitzgefahr zu sehen ist und fordert daher den Spieler auf, das Spiel wieder aufzunehmen.

Da seine Mitspieler schon auf dem 18. Grün sind, muss der Spieler zurück zum Abschlag des 15. Lochs und bekommt von der Spielleitung einen Zähler gestellt, der ihn über die restlichen Löcher begleitet. Der Spieler willigt ein und beendet das Spiel. Proteste der anderen kommen mit der Forderung, der Spieler sei zu disqualifizieren, da er seine Scorekarte unterschrieben hatte, als er das Spiel unterbrochen hat. Sein Mitspieler bestätigte jedoch, dass er nicht die Absicht hatte, das Spiel zu beenden, sondern lediglich eine Unterbrechung wollte.

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Die Unterschrift markiert nicht gleich das Spielende

Die Proteste wurden abgewiesen und das zu Recht. Nach Regel 5.7a hat ein Spieler das Recht sein Spiel zu unterbrechen, wenn er Blitzgefahr als gegeben ansieht. Dass er die Scorekarte unterschreibt, bedeutet nur, dass er die bis dahin gespielte Ergebnisse bestätigt, jedoch nicht die Ankündigung, das Spiel als beendet anzusehen.

Den nächsten Schritt hat der Spieler auch richtig gemacht. Er hat die Spielleitung unmittelbar von seiner Unterbrechung informiert. Nachdem die Spielleitung entschieden hatte, dass keine Gefahr besteht, musste der Spieler sein Spiel wieder aufnehmen. Dieser Aufforderung ist er gefolgt. Nach Regel 5.7c/1 ist der Spieler zur Wiederaufnahme verpflichtet, wenn die Spielleitung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände zu dem Ergebnis kommt, dass keine Blitzgefahr besteht. In diesem Fall haben sowohl der Spieler als auch die Spielleitung richtig gehandelt.

Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, dann schreiben Sie unserem GM-Regelexperten Thomas Lander an: experten@golfmagazin.de

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