Golfregeln

Regel 17.1d: Wann gilt ein Ball als „bekannt oder so gut wie sicher“ in der Penalty Area?

Ein Ball gilt nur dann als in der Penalty Area verloren, wenn dies sicher bekannt oder mit mindestens 95 % Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. Bestehen ernsthafte Zweifel, greift Regel 18.2b mit Schlag- und Distanzverlust. Maßgeblich ist stets die objektive Beweislage.

Viel Wasser - Der Achimer GC aus der Vogelperspektive. (Foto: Tobias Lachmann)
Viel Wasser im Achimer GC (Foto: Tobias Lachmann)

Ein Ball darf nach Regel 17.1d als in der Penalty Area (Wasserhindernis) verloren behandelt werden, wenn sicher bekannt ist oder mit mindestens 95 % Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass er sich dort befindet. Bestehen ernsthafte Zweifel, gilt der Ball als außerhalb verloren – mit Schlag- und Distanzverlust nach Regel 18.2b.

Diese Auslegung basiert auf den Offiziellen Golfregeln von R&A und USGA (Regel 17 und 18) und ist sowohl im Turnier- als auch im Freizeitspiel verbindlich.

Was bedeutet „bekannt oder so gut wie sicher“ nach den offiziellen Golfregeln?

Der Begriff „bekannt oder so gut wie sicher“ ist eine definierte Formulierung in den Offiziellen Golfregeln. Laut R&A bedeutet er, dass die Beweislage eine andere Möglichkeit praktisch ausschließt.
Es reicht nicht aus, dass es „wahrscheinlich“ erscheint. Vielmehr muss anhand aller verfügbaren Informationen nahezu ausgeschlossen sein, dass der Ball außerhalb der Penalty Area zur Ruhe gekommen ist.

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • Sichtbeobachtungen durch Spieler oder Mitspieler
  • Flugbahn und letzter bekannter Punkt
  • Geländeform und Bewuchs
  • Fehlen alternativer realistischer Landezonen
  • Die häufig genannte 95 %-Schwelle dient als praxisnaher Orientierungswert für diese hohe Sicherheit.

Wann darf Regel 17.1d angewendet werden?

Regel 17.1d erlaubt Erleichterung, wenn ein Ball in der Penalty Area liegt oder als „bekannt oder so gut wie sicher“ dort befindlich gilt.

Verlief die Spielrichtung über übersichtliches Gelände wie Fairway und die Penalty Area und der Ball kann auf dem Fairway nicht gefunden werden, ist Regel R17.1d anwendbar
Verlief die Spielrichtung über übersichtliches Gelände wie Fairway und die Penalty Area und der Ball kann auf dem Fairway nicht gefunden werden, ist Regel R17.1d anwendbar

Typische Konstellationen:

  • Der Ball wird eindeutig ins Wasser fliegen gesehen.
  • Der Ball fliegt über ein klar einsehbares Fairway direkt Richtung Teich und ist dort nicht auffindbar.
  • Außerhalb der Penalty Area existieren keine realistischen Fundstellen.

In diesen Fällen darf mit den Erleichterungsoptionen der Penalty Area fortgesetzt werden.

„Entscheidend ist immer die Gesamtsituation. Wenn neben dem Wasser dichter Bewuchs oder Rough liegt, reicht ein bloßes Gefühl nicht aus. Die Beweislage muss eindeutig sein.“

Torben Wissuwa, Regel-Experte GolfRules


Solche Abwägungen spielen insbesondere im Wettspiel eine zentrale Rolle, da falsche Entscheidungen zu empfindlichen Strafen führen können.

Wann greift stattdessen Regel 18.2b (Ball verloren)?

Kann die hohe Wahrscheinlichkeit nicht erreicht werden, gilt der Ball als außerhalb verloren.

War die Spielrichtung über beispielsweise Hard Rough – neben der Penalty Area ist auch noch hohes Rough – und der Ball wird nicht gefunden, ist Regel R17.1d nicht anwendbar.
War die Spielrichtung über beispielsweise Hard Rough – neben der Penalty Area ist auch noch hohes Rough – und der Ball wird nicht gefunden, ist Regel R17.1d nicht anwendbar.

Das ist insbesondere der Fall, wenn:

  • neben der Penalty Area hohes Rough liegt
  • mehrere potenzielle Landezonen infrage kommen
  • keine eindeutigen Beobachtungen vorliegen

Wird der Ball nach drei Minuten Suchzeit nicht gefunden, muss mit Schlag- und Distanzverlust fortgesetzt werden.

In dieser Situation ist das Spielen eines provisorischen Balls ausdrücklich zulässig.

Welche Konsequenzen drohen bei falscher Regelanwendung?

Wird nach Regel 17.1d verfahren, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, liegt ein Spielen vom falschen Ort vor.

Mögliche Folgen:

  • Grundstrafe
  • In schwerwiegenden Fällen Disqualifikation

Gerade im Turnierbetrieb ist daher eine sorgfältige Bewertung der Situation unerlässlich.

Die Experten von GolfRules

Torben Wissuwa und Thomas Köhler – übernehmen seit Ende 2025 das GM-Regelressort. Fragen können per Mail an experten@golfmagazin.de gestellt werden

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