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Golfen während der Pandemie überwiegend erlaubt

Gety Images
Während der Pandemie kommt es immer wieder zu Einschränkungen (Lockdowns). So auch hinsichtlich der Ausübung von Sportarten wie Golf. In England darf gar nicht mehr gespielt werden. In Deutschland in 15 Bundesländern – außer Hessen.

Kein Golf in England

In England ist es wieder passiert: Während des zweiten nationalen Lockdowns heißt es vom 5. November bis zum 2. Dezember in England nicht „no dogs, no women“, sondern generell „no golfers“. Sämtliche Clubeinrichtungen nebst Clubhaus, Platz und Driving Range werden geschlossen. Zwar hatte die Golfindustrie versucht, Lobbyarbeit zu leisten, dass dieses Worst-Case-Szenario eben nicht eintritt, doch vergebens. Dabei hatte Premierminister Boris Johnson die Bürger noch ermutigt, nach draußen an die frische Luft zu gehen – dort sei es schließlich gestattet, eine nicht zum eigenen Haushalt gehörende Person zu treffen. Nachdem die Regierung drei Tage lang diskutiert und abgewogen hat, lautet die Antwort für Golfer Englands: Nein.

Pandemie: Golfen in Deutschland überwiegend erlaubt

Die jüngst veröffentlichen Länderverordnungen zur Bekämpfung der SARS-Cov-2-Pandemie gestatten weiterhin die Ausübung des Individualsports Golf. Die neuen Verordnungen sehen zwar vor, Freizeit- und Amateursportbetrieben zu schließen, doch stellen Individualsportarten eine Ausnahme dar. Diese können nämlich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben werden.

„Wir freuen uns sehr, dass unsere Konzepte gezeigt haben, dass der Golfsport als Individualsport an der frischen Luft betrieben werden kann, ohne sich einer größeren Gefahr der Ansteckung auszusetzen“, sagt Claus M. Kobold, Präsident des DGV. Allerdings weist Kobold darauf hin, dass es dennoch vereinzelt zu behördlich angeordneten Regelungen für Golfanlagen kommen kann.

Der DGV hatte bereits unmittelbar nach der Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober in verschiedenen Bulletins an die Golfanlagen deutlich gemacht, dass die aktuelle Situation mit der Lage im Frühjahr nicht vergleichbar sei. „Während damals kaum eine Einschätzung notwendiger Maßnahmen möglich war, ist nun sehr viel deutlicher, welche Maßnahmen verhältnismäßig, geeignet und erforderlich erscheinen, eine Infektionsdynamik tatsächlich zu unterbrechen. Gerade Golf hat gezeigt, wie unproblematisch die Ausübung unter Beachtung sinnvoller Infektionsstandards möglich ist“, erläutert Alexander Klose, DGV-Vorstand Recht und Regularien, die Position des DGV.

Auch in Niedersachsen in Green Eagle Golf Courses kann – unter Einhaltung sämtlicher Vorschriften – weiter Golf gespielt werden. (Foto: Gerrit Kleinfeld/JustGreatGolf).

So wurden die Golfregeln dergestalt angepasst, dass die Berührung von Gegenständen während der Sportausübung durch die Spieler unterbleibt. Alle deutschen Golfanlagen haben zudem Startzeitensysteme etabliert, die eine Gruppenbildung vor dem Start am 1. Abschlag verhindern. Die Ausübung des Golfspiels auf der Golfanlage sowie der Golfanlagenbetrieb folgen den umfassenden Hygienekonzepten der Golfverbände.

Die beschlossenen Maßnahmen gelten ab dem 2. November 2020 und sollen bis Ende November befristet sein. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die verschiedenen Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

Golfstopp in Hessen

Die meisten deutschen Golfer sind erleichtert, da sich unser Sport mit der Einhaltung all der Abstandregularien als Individualsportart etabliert hat. Allerdings wird während des zweiten Teillockdowns nicht in allen 16 Bundesländern weitergegolft werden dürfen. Die Landesregierung Hessen verzichtet auf eine differenzierte Betrachtung und schließt wegen der Corona-Pandemie ab Donnerstag, den 5. November alle Sportanlange in Hessen. Das gilt für alle überdachte Sportanlangen wie Hallen oder Schießstände sowie auch für Anlagen im Freien. Sport als Individualsport im öffentlichen Raum wie Joggen, Radfahren oder Wandern ist neben Rudern oder Segeln nach wie vor gestattet.