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DGV äußert Unverständnis über Regierungsentscheid

Präsident Claus Kobold zeigt sich enttäuscht über den Entschluss von Bund und Ländern
Die Beratungen zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Ländern über Maßnahmen zur Lockerung des Lockdowns war von vielen Golfern mit Spannung erwartet worden. Doch entgegen vieler Erwartungen gibt es weiterhin keine Ausnahmegenehmung für Golfer. Der DGV äußert darüber sein Unverständnis. 

Nachdem die strickten Regelungen zur Schließung aller privaten und öffentlichen Sportstätten auch vom Deutschen Golf Verband zunächst klaglos akzeptiert wurden, werden die kritischen Stimmen nun deutlich lauter! Nach der Bekanntgabe der Maßnahmen zur Lockerung des Lockdowns zeigen sich viele Branchen enttäuscht. Auch der Deutscher Golf Verband sieht weiteren Handlungsbedarf

Unverständnis und große Enttäuschung

„Mit Unverständnis und großer Enttäuschung nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde“, sagt Claus M. Kobold, Präsident des Deutschen Golf Verbandes (DGV) als Reaktion auf die gestrige Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder.

„Unsere Solidarität, als eine der größten olympischen Sportarten in Deutschland und millionenfach ausgeübte Freizeitbeschäftigung zur Unterstützung des überragend wichtigen Gesundheitsschutzes war in den ersten Wochen bedingungslos. Bei Schaffung der ersten Verbotsregelungen ging damals sicher noch Schnelligkeit vor Passgenauigkeit. Jedoch wenn Zeit zum sorgfältigen Prüfen besteht, wie es jetzt der Fall war, und wenn konkrete inhaltliche Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, von Landessportbünden, Sportfachverbänden, darunter des Deutschen Golf Verbandes, vorliegen, wie zumindest der Individualsport im Freien mit strengen Schutzregeln wieder zugelassen werden kann, dann fehlt uns das Verständnis“, bezieht Kobold eindeutig Position.

Mit noch größerer Deutlichkeit wird der DGV weiterhin darauf drängen, dass gerade Golf, begleitet von sachgerechten Schutzregelungen, wieder schnellstmöglich zulässig sein muss. Dabei spielt eine besondere Rolle, dass Sportstätte nicht gleich Sportstätte ist. Golf unterscheidet sich, jedenfalls wenn von Freizeitsportlern ausgeübt, nicht vom längst zulässigen Spaziergang in den Parks oder der freien Natur. Golfplätze sind weitläufigen Parkgeländen direkt vergleichbar und Golfspieler üben ihren Sport zumeist viele Meter voneinander entfernt einzeln aus. Besser noch: Gegenüber dem Parkspaziergang kann eine Golfanlagenleitung sogar die Einhaltung von Kontaktsperr-Beschränkungen und Richtlinien des Verbandes aktiv überprüfen und die Befolgung sicherstellen.

„Wir prüfen derzeit alle Maßnahmen, um Golf, vergleichbar den Regelungen verschiedener Nachbarstaaten, wieder zu beleben“, stellt sich der DGV-Präsident vor die dem DGV angeschlossenen Golfanlagen sowie vor die geschätzten 1,8 Millionen Freizeitgolfer in Deutschland.